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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10 (https://dejure.org/2014,51647)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.11.2014 - L 17 U 189/10 (https://dejure.org/2014,51647)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. November 2014 - L 17 U 189/10 (https://dejure.org/2014,51647)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Schäden im linken Hüftgelenk als Folgen eines Arbeitsunfalls; Bewilligung einer Verletztenrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Schäden im linken Hüftgelenk als Folgen eines Arbeitsunfalls; Bewilligung einer Verletztenrente

  • rechtsportal.de

    Anerkennung von Schäden im linken Hüftgelenk als Folgen eines Arbeitsunfalls

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10
    Das schließt eine Prüfung ein, ob ein Ereignis nach wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt geeignet ist, eine bestimmte körperliche oder seelische Störung hervorzurufen (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, Rn. 17 zitiert nach juris).

    Es gibt keine Beweisregel des Inhalts, dass bei fehlender Alternativursache das angeschuldigte Ereignis die Ursache ist oder dass die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellte versicherte Ursache im naturwissenschaftlichen Sinn automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, Rn. 20 zitiert nach juris; Senatsurteil vom 15.10.2014, L 17 U 709/11).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10
    Nach § 102 SGB VII haben die Versicherten gegen den zuständigen Unfallversicherungsträger u.a. einen Anspruch auf Feststellung einer Unfallfolge, wenn ein Gesundheitsschaden durch den Versicherungsfall rechtlich wesentlich verursacht wird (BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R. Rn. 15-19 zitiert nach juris).

    Zu den mit der Feststellungsklage abstrakt feststellbaren Anspruchselementen gehören die ggfs. bisher nicht festgestellten weiteren Gesundheitserstschäden, die (sog. unmittelbaren) Unfallfolgen im engeren Sinn, also die Gesundheitsschäden, die wesentlich (und deshalb zurechenbar) spezifisch durch den Gesundheitserstschaden des Versicherungsfalls verursacht wurden, sowie die (sog. mittelbaren) Unfallfolgen im weiteren Sinn, also die Gesundheitsschäden, die nicht wesentlich durch den Gesundheitserstschaden des Versicherungsfalls verursacht wurden, aber dem Unfallereignis aufgrund einer besonderen gesetzlichen Zurechnungsnorm zuzurechnen sind (vgl. BSG, Urteil vom 24.07.2012, B 2 U 9/11 R, Rn. 23 zitiert nach juris; Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R, Rn. 19 zitiert nach juris).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der kausalen Zusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 31.01.2012, B 2 U 2/11 R, Rn. 17 zitiert nach juris m.w.N.; Urteil vom 24.07.2012, B 2 U 23/11 R, Rn. 27 zitiert nach juris).

    Ist ein Arbeitsunfall nicht nachgewiesen oder lässt sich der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht wahrscheinlich machen, geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 31.01.2012, B 2 U 2/11 R, juris).

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10
    Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung des BSG, dass unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (st. Rspr., vgl. BSG, Beschlüsse vom 17.04.2012, B 13 R 355/11 B; vom 10.12.2013, B 13 R 198/13 B; BVerfG, Beschluss vom 3.2.1998, 1 BvR 909/94).
  • BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10
    Abgelehnt werden kann ein solcher Antrag prozessordnungsgemäß auch dann, wenn er rechtsmissbräuchlich gestellt ist, insbesondere wenn die Notwendigkeit einer Erörterung überhaupt nicht begründet wird, wenn die an den Sachverständigen zu richtenden Fragen nicht hinreichend genau benannt oder nur beweisunerhebliche Fragen angekündigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.08.1995, 2 BvR 175/95, Rn. 29 zitiert nach juris).
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 198/13 B

    Fragerecht eines Beteiligten gegenüber einem Sachverständigen in einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10
    Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung des BSG, dass unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (st. Rspr., vgl. BSG, Beschlüsse vom 17.04.2012, B 13 R 355/11 B; vom 10.12.2013, B 13 R 198/13 B; BVerfG, Beschluss vom 3.2.1998, 1 BvR 909/94).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 355/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10
    Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung des BSG, dass unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (st. Rspr., vgl. BSG, Beschlüsse vom 17.04.2012, B 13 R 355/11 B; vom 10.12.2013, B 13 R 198/13 B; BVerfG, Beschluss vom 3.2.1998, 1 BvR 909/94).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - L 17 U 709/11

    Streit über die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10
    Es gibt keine Beweisregel des Inhalts, dass bei fehlender Alternativursache das angeschuldigte Ereignis die Ursache ist oder dass die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellte versicherte Ursache im naturwissenschaftlichen Sinn automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, Rn. 20 zitiert nach juris; Senatsurteil vom 15.10.2014, L 17 U 709/11).
  • BSG, 17.08.2000 - B 8 KN 2/00 U B

    Rechtliches Gehör bei der Befragung von Sachverständigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10
    Das Recht, Fragen an einen Sachverständigen zu stellen, bezieht sich zudem nur auf die aus dessen Gutachten folgenden Unklarheiten und Zweifelsfragen; von ihm wird das Begehren nicht umfasst, einen früher bereits gehörten Sachverständigen nach Einholung eines weiteren Gutachtens zu seiner Meinung zu diesem neuen Gutachten zu hören (hierzu z.B. BSG, Beschluss vom 17.08.2000, B 8 KN 2/00 U B).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10
    Zu den mit der Feststellungsklage abstrakt feststellbaren Anspruchselementen gehören die ggfs. bisher nicht festgestellten weiteren Gesundheitserstschäden, die (sog. unmittelbaren) Unfallfolgen im engeren Sinn, also die Gesundheitsschäden, die wesentlich (und deshalb zurechenbar) spezifisch durch den Gesundheitserstschaden des Versicherungsfalls verursacht wurden, sowie die (sog. mittelbaren) Unfallfolgen im weiteren Sinn, also die Gesundheitsschäden, die nicht wesentlich durch den Gesundheitserstschaden des Versicherungsfalls verursacht wurden, aber dem Unfallereignis aufgrund einer besonderen gesetzlichen Zurechnungsnorm zuzurechnen sind (vgl. BSG, Urteil vom 24.07.2012, B 2 U 9/11 R, Rn. 23 zitiert nach juris; Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R, Rn. 19 zitiert nach juris).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 13 U 158/07

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

  • OLG Oldenburg, 16.12.1997 - 5 U 65/97

    Gerichtliche Unterrichtungspflicht bezüglich Krankenunterlagen im

  • OLG Frankfurt, 20.08.1997 - 17 U 205/96

    Bürgschaft auf erstes Anfordern mit Hinterlegungsbefugnis

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06

    Arbeitsunfall eines selbständigen Rechtsanwalts; Missbräuchliches

    Demgegenüber genügt für den Nachweis der kausalen Zusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 31.01.2012, B 2 U 2/11 R, juris-Rn. 17 m.w.N.; Urteil vom 24.07.2012, B 2 U 23/11 R, juris-Rn. 27; Senatsurteil vom 12.11.2014, L 17 U 189/10).
  • BSG, 28.07.2015 - B 2 U 120/15 B
    L 17 U 189/10 (LSG Nordrhein-Westfalen).
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